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Aktivrente 2026: bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei weiterarbeiten

Zum 1. Januar 2026 ist die sogenannte Aktivrente in Kraft getreten. Sie richtet sich an Menschen, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben und trotzdem weiterarbeiten möchten. Für Arbeitgeber im Rhein-Main-Gebiet eröffnet das einen Bewerberkreis, der bisher oft übersehen wurde. Jede Angabe unten ist mit ihrer offiziellen Quelle belegt. Stand der Recherche: August 2026.

Was die Aktivrente konkret bedeutet

Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, kann bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei verdienen. Ob daneben bereits eine Rente bezogen wird oder der Rentenbeginn aufgeschoben ist, spielt keine Rolle.

Kein Antrag nötig

Die Aktivrente muss nicht beantragt werden. Der Arbeitgeber berücksichtigt den Freibetrag automatisch beim Lohnsteuerabzug. Für Betriebe bedeutet das: kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand, sondern eine Anpassung in der Lohnabrechnung.

Für wen die Aktivrente nicht gilt

Ausgenommen sind Selbständige, Freiberufler, Beamte sowie Beschäftigte in der Land- und Forstwirtschaft. Auch Minijobs fallen nicht unter die Regelung. Wichtig für das Verständnis: Die Deutsche Rentenversicherung stellt ausdrücklich klar, dass die Aktivrente keine Leistung der Rentenversicherung ist, sondern ein Steuerbonus.

Was das für Arbeitgeber heißt

Gerade in Gastronomie, Empfang, Events und Logistik sind erfahrene Kräfte gefragt, die flexibel einspringen können. Die Aktivrente macht solche Einsätze finanziell deutlich attraktiver – ein Argument, das Sie in Ihrer Stellenanzeige aktiv nennen sollten.

Quellen

Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand zum Zeitpunkt der Recherche wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Bitte prüfen Sie die verlinkten Quellen, bevor Sie Entscheidungen treffen.

 
 
 

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